Zusammenkünfte des Elternbeirates
Der Elternbeirat trifft sich mindestens 4-mal im Laufe des Betreuungsjahres. Zu dieser Sitzung werden Vertreter des Kindergartens und Vertreter des Trägers eingeladen. Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt.
Zusammensetzung des Elternbeirates
Vorsitzende: | S. Schubert |
Stellvertreter: | H. Schwenke |
Schriftführer: | |
Kassenwart: | I. Saupe |
Bienchengruppe: | Frau Stelzer, Frau Triebel |
Hasengruppe: | Frau Saupe |
Käfergruppe: | Frau Lassmann, Frau Schellenberg |
Igelgruppe: |
Frau Schubert, Herr Schwenke |
Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat fördert das Gemeinschaftsgefühl, unterbreitet Verbesserungsvorschläge und organisiert in Kooperation mit der Einrichtung Angebote für Kinder und Eltern. Er ist sowohl Vertreter der Interessen der Familien gegenüber der Einrichtung als auch der Einrichtung gegenüber den Familien. Die Eltern sollen durch den Elternbeirat über aktuelle Themen informiert und zur aktiven Mitgestaltung des Kita-Lebens angeregt werden.
Elternbeirat
Die Eltern der Kinder einer Gruppe wählen aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat; er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates leiten sich aus dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG ab. Der nachfolgende Absatz beschreibt die Rahmenbedingungen, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen der beteiligten Akteure in der Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat, Kindergartenteam und Träger der Einrichtung.
Die Eltern haben das Recht, an Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden; über dieses Recht sind die Eltern durch den Träger der Einrichtung jährlich zu informieren. Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung. Informationsrecht und Anhörungsrecht des Elternbeirates. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über:
- das pädagogischen Konzept der Tageseinrichtung
- die räumliche und sächliche Ausstattung
- die personelle Besetzung
- den Haushaltsplan der Tageseinrichtung
- die Gruppengröße und -zusammensetzung
- die Hausordnung und Öffnungszeiten
- die Elternbeiträge sowie
- einen Trägerwechsel
anzuhören.